Aktuell: Escort - Agenturen und Betreiber von Prostitutionsstätten stehen mit Ende der Corona - Pandemie wieder im Fokus der Finanzverwaltung. Betriebsprüfungen und Kassennachschau finden statt. Steuerstrafverfahren werden eingeleitet, verbunden mit unangenehmen Durchsuchungsmaßnahmen. Selbstverständlich beraten und betreuen wir sie. In Notfällen sind wir unter unseren E Mail sowie per Anrufbeantworter auch außerhalb der Bürozeiten erreichbar. Wir melden uns sehr zeitnah.

Viele Betreiber von Prostitutionsstätten sind auf der Suche nach adäquaten Objekten. Die Bauaufsichtsbehörden erteilen oftmals keine Genehmigung. Das Bundesverwaltungsgericht hat jüngst eine Kehrtwendung in seiner Rechtsauffassung vollzogen. Baurechtlich erschließen sich nun neue Perspektiven und Möglichkeiten. Gerne beraten und vertreten wir sie gegenüber den Bauaufsichtsbehörden und Ordnungsämtern bei der Erteilung einer Erlaubnis nach dem ProstSchG.

Unsere Steuerberatung umfasst nahezu alle relevanten Bereiche wie Finanzbuchhaltung, Gehaltsabrechnungen, Erstellungen von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen sowie Betreuung bei Betriebs-
prüfungen und Rechtsbehelfen.

Als eine der wenigen Kanzleien in Deutschland können wir umfassend im Bereich des Prostitutionsrechts bzw. Prostituiertenschutzgesetzes beraten und unterstützen.

Ihr kompetenter Partner in Sachen Steuerstrafrecht

„Mit unserem Team können wir ein breites Spektrum an anwaltlichen und steuerrechtlichen Dienstleistungen anbieten. So können wir Einzelpersonen und mittelständische Betriebe und Dienstleister in nahezu all ihren rechtlichen Belangen beraten und betreuen.“