Aktuell: Escort Agenturen und Betreiber von Prostitutionsstätten sind im Rahmen von Corona- Schlussabrechnungsvefahren Rückzahlungsforderungen ausgesetzt. Diese können existenzgefährdend sein.

Betreiber sind im Rahmen von Betriebsprüfungen durch ihre Finanzämter hohen Steuernachforderungen ausgesetzt. Stichwort: Zurechnung von Umsätzen oder Buchführungsmängel. Die Einleitung von Steuerstrafverfahren sind oftmals die Folge. Wir können Sie beraten und betreuen. In Notfällen sind wir auch außerhalb der Bürozeiten unter unserer E-Mail Adresse und Anrufbeantworter erreichbar. Wir melden uns sehr zeitnah bei Ihnen.

Betreiber von Prostitutionsstätten sind vermehrt bußgeldbehafteten Vorwürfen von Verstößen gegen das Prostituiertenschutzgesetz seitens der Aufsichtsbehörden ausgesetzt. Die Geldbußen sind mittlerweile schnell im vierstelligen Bereiche. Die Vorwürfe sind oftmals haltlos. Gerne zeigen wir Ihnen Verteidigungsmöglichkeiten auf.

Auch Influencer haben steuerliche Pflichten zu erfüllen. Die Finanzverwaltung wertet mittlerweile gewonnene Informationen aus. Insbesondere umsatzsteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten können wir vorstellen.

Unsere Steuerberatung umfasst nahezu alle relevanten Bereiche wie Finanzbuchhaltung, Gehaltsabrechnungen, Erstellungen von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen sowie Betreuung bei Betriebs-
prüfungen und Rechtsbehelfen.

Als eine der wenigen Kanzleien in Deutschland können wir umfassend im Bereich des Prostitutionsrechts bzw. Prostituiertenschutzgesetzes beraten und unterstützen.

Ihr kompetenter Partner in Sachen Steuerstrafrecht

„Mit unserem Team können wir ein breites Spektrum an anwaltlichen und steuerrechtlichen Dienstleistungen anbieten. So können wir Einzelpersonen und mittelständische Betriebe und Dienstleister in nahezu all ihren rechtlichen Belangen beraten und betreuen.“