»Wir verstehen diese Branche nicht als Schmuddelbranche sondern als ganz normale Dienstleistungsbranche mit Rechten und Pflichten gegenüber dem Staat. Wir unterstützen Betreiber und Sexworker/innen daher gerne im Umgang mit Behörden und Finanzämtern.«

Recht der Prostitution

Dieses doch sehr junge Rechtsgebiet ist fester Bestandteil des Beratungsfeldes der Kanzlei. Die Rotlicht-Branche ist in den letzten Jahren immer mehr in den Fokus der Finanzämter und Steuerfahndungsstellen geraten. Zoll und Deutsche Rentenversicherung unterstellen mittlerweile oft, dass Prostituierte Beschäftigte des Betreibers und somit nicht selbständig sind. Es drohen hohe Beitragsnachforderungen und Strafverfahren. Wir beraten aber auch rund um das jüngst in Kraft getretene Prostituiertenschutzgesetz und das Prostituiertengesetz sowie alle einschlägigen Rechtsgebiete, die Betreiber zu beachten haben – so das Baurecht, Polizeirecht, Sperrgebietsverordnungen…

Als Dozent der Rotlichtakademie und anderen Einrichtungen hält
Herr Rechtsanwalt Knop regelmäßig Vorträge und Seminare

Folgende Gebiete sind unser Schwerpunkt:

  • Steuerrecht
  • Baunutzungsverordnung
  • Prostituiertenschutzgesetz mit den Schwerpunkten „Zuverlässigkeit und Betriebskonzept"

Unsere Leistungen umfassen unter anderem auch

  • Gewerbeordnung
  • Mietrecht
  • Polizei- und Ordnungsrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Steuerstrafrechte Vertretung
  • Sperrgebietsverordnung
  • Düsseldorfer Verfahren
  • Strafrecht in Bezug auf das Prostitutionsgewerbe
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Jugendmedienschutz
  • Vergnügungssteuer -Beratung
  • Wohnraumzweckentfremdungssatzungen

Nutzen Sie die Gelegenheit und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit uns.