»In Firmen und Betrieben entstehen oft Konflikte. Unsere Aufgabe sehen wir zum einen darin, durch richtige Vertragsgestaltung Konflikte erst garnicht entstehen zu lassen. Wir sehen uns aber auch als der richtige Partner bei der Lösung außergerichtlicher und arbeitsgerichtlicher Konfliktsituationen.«

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht bildet einen Schwerpunkt der Kanzlei Knop in Frankfurt. Unsere Rechtsanwälte vertreten dabei sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.

Folgende Gebiete sind unser Schwerpunkt:

  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen, Dienstverträgen und
  • Verträgen hinsichtlich freier Mitarbeiterverhältnisse
  • Kündigungsschutzklagen, Änderung und Beendigung des
    Arbeitsverhältnisses, sozialversicherungsrechtliche Beratung
  • Mindestlohngesetz
  • Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
  • Künstlersozialversicherung

Nutzen Sie die Gelegenheit und vereinbaren Sie ein unverbindliches
Beratungsgespräch mit einem unserer Anwälte.